Wer gerne reist und dabei nicht auf den Konsum von elektronischen Zigaretten verzichten möchte, sollte sich vor der Abreise mit den geltenden Bestimmungen vertraut machen. Ob mit dem Zug, dem Auto oder dem Flugzeug – der Transport von Vapes unterliegt klaren Regeln, die der Sicherheit dienen.
Transport im Flugzeug: Handgepäck statt Koffer
Ein zentraler Punkt beim Reisen mit dem Flugzeug ist der Ort der Aufbewahrung. Elektronische Zigaretten, Akkuträger und Ersatzakkus gehören grundsätzlich ins Handgepäck und dürfen nicht im aufgegebenen Koffer transportiert werden. Der Grund dafür liegt in den eingebauten Lithium-Ionen-Akkus, die bei Beschädigung oder Kurzschluss im Frachtraum ein Sicherheitsrisiko darstellen können.
Zudem ist das Aufladen von Geräten sowie das Verwenden von Vapes während des Fluges an Bord ausnahmslos untersagt. Es empfiehlt sich, die Geräte vor dem Passieren der Sicherheitskontrolle vollständig auszuschalten und gegebenenfalls in einer Schutzhülle zu verstauen.
Umgang mit Liquids und Nachfüllbehältern
Für den Transport von E-Liquids gelten die allgemeinen Bestimmungen für Flüssigkeiten im Handgepäck. Das bedeutet, dass Fläschchen maximal 100 Milliliter fassen dürfen und in einem transparenten, wiederverschliessbaren Plastikbeutel mit einem Höchstvolumen von einem Liter Platz finden müssen. Wer grössere Mengen mitnehmen möchte, muss diese im aufgegebenen Gepäck verstauen, wobei auch hier die Auslaufgefahr durch den Luftdruck im Frachtraum berücksichtigt werden sollte.
Gesetzliche Bestimmungen am Reiseziel
Nicht jedes Land teilt dieselben Gesetze bezüglich des Konsums und Imports von Tabak- und Nikotinprodukten. Während in vielen Regionen der persönliche Gebrauch unproblematisch ist, gibt es Staaten mit strengen Einfuhrverboten oder drastischen Einschränkungen im öffentlichen Raum. Informieren Sie sich deshalb frühzeitig über die lokalen Gesetze Ihres Reiseziels, um unangenehme Überraschungen am Zoll oder vor Ort zu vermeiden.
Altersvorschriften und Verantwortung
Sowohl in der Schweiz als auch in vielen anderen Ländern gelten strenge Jugendschutzbestimmungen. In der Schweiz ist der Verkauf von Nikotin- und Tabakprodukten grundsätzlich erst ab 18 Jahren erlaubt. Auch im Ausland wird bei Kontrollen grossen Wert auf die Einhaltung der Altersgrenzen gelegt. Ein respektvoller und rücksichtsvoller Umgang mit dem Konsum in der Öffentlichkeit trägt zudem dazu bei, Mitreisende nicht zu belästigen und einen reibungslosen Ablauf der Reise zu gewährleisten.